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Immobilienkauf bei unverheirateten Paaren – Was sie beachten müssen

Beim Immobilienkauf unverheirateter Paare gestaltet sich die Frage des Besitzanspruches oftmals schwierig. Egal ob Fertighaus oder Eigentumswohnung, solange das Paar glücklich zusammenlebt, gibt es keine Probleme, sollte es sich aber trennen muss die Eigentumsfrage geklärt werden. Um teure Notar- und Gerichtskosten zu sparen, sollte man bereits vor dem Kauf auf einige Dinge achten.

Anders als für Ehepaare gibt es für unverheiratete Paare keine besonderen gesetzlichen Regelungen. Häufig kommt es nach einer Trennung zur Zwangsversteigerung der Eigentumswohnung oder des Hauses. Ein sogenannter „Partnerschaftsvertrag“ der von einem Notar beglaubigt wird hilft in diesem Falle schon weiter. Er regelt den Grundbesitz oder aber auch das Vermögen, die Haushaltsführung, Unterhalt und Versorgung. Eine notarielle Beurkundung wird Pflicht, sobald es um eine Immobilie geht.

Das Verhältnis des Paares sollte im Grundbuch festgehalten werden. Je nachdem wer wie viel zum Kauf beisteuert kann man sich zum Beispiel zur Hälfte oder zum drittel etc. eintragen lassen.

Wird die Beziehung beendet ist es in der Regel schwierig eine Lösung zu finden, die beiden Parteien zu Gute kommt. Aus diesem Grund sollte man vertraglich festhalten, wer nach einer Trennung was bekommt, wer die Schulden tilgt oder den Kredit abbezahlt. Sie können bereits bei der Anschaffung mit ihrer Bank sprechen unter welchen Voraussetzungen sie den Partner aus dem Kredit aussteigen lässt.

Auch wenn sie sich zu einem späteren Zeitpunkt zur Hochzeit entschließen, haben sie keine ausreichende Absicherung, denn laut Gesetz kann nur das während der Ehe aufgebaute Vermögen aufgeteilt werden.